Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Climate Challenge für Händler

1. Ausgangslage

Die Swiss Climate Challenge ist eine Initiative von Swisscom und Energie Schweiz in Kooperation mit PostFinance (nachfolgend «Swiss Climate Challenge») zur Sensibilisierung und Motivation der Bevölkerung für eine klimafreundlichere Mobilität.
Die Swiss Climate Challenge-App (nachfolgend «SCC-App») trackt automatisch die Mobilität der Nutzer (nachfolgend «SCC-Nutzer») unter Verwendung der Tracking-Technologie der Firma MOTIONTAG GmbH und gibt Ihnen Feedback zu Ihrem persönlichen mobilitätsbedingten CO2-Fussabruck.

Die SCC-App wird Firmen, Städten und anderen Organisationen (nachfolgend «Challenge-Sponsor») zur Verfügung gestellt, um Challenges mit Mitarbeitenden, Einwohner*innen oder einem anderen ausgewählten Teilnehmerkreis (nachfolgend «Challenge-Teilnehmer») zu sponsern, mit dem Ziel ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten der Teilnehmer durch Einsatz eines Anreizsystems zu fördern. Als Belohnung erhalten die ausgewählten Challenge-Teilnehmer einen kryptobasierten Vermögenswert (nachfolgend «Green Coin»), den sie für den Eintausch gegen ökologische Waren und Dienstleistungen oder für Spenden, im In-App Shop der SCC-App (nachfolgend «SCC-Marktplatz») einsetzen können. Green Coins werden von PostFinance herausgegeben und können durch die SCC-Nutzer ausschliesslich im SCC-Marktplatz eingesetzt werden.

Swisscom und PostFinance entscheiden welche akkreditierten Anbieter (nachfolgend «Händler») ihre Produkte und Dienstleistungen im SCC-Marktplatz anbieten können. Grundsätzlich sollen nur nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Spendemöglichkeiten im SCC-Marktplatz aufgeschaltet werden.

Die Green Coins werden von PostFinance herausgegeben und können nur durch die Händler und ausschliesslich beim Herausgeber (PostFinance AG) in Schweizer Franken zurückgetauscht werden.

2. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Climate Challenge für Händler (nachfolgend «AGBs Händler») regeln die Rechte und Pflichten zwischen Swisscom, als Betreiberin der Swiss Climate Challenge App und insbesondere des SCC-Marktplatzes sowie dem Händler.

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Aufschalten von Waren, Dienstleistungen und Spendemöglichkeiten durch Händler im von Swisscom zur Verfügung gestellten SCC-Marktplatz sowie die daraus resultierenden Transaktionen auf dem SCC-Marktplatz.

Diese AGBs Händler gelten für die Dauer der Pilotphase Company Challenge 2022. Nach der Pilotphase hat der Händler bis zum 30. November 2022 Zeit, die eingenommenen Green Coins bei der PostFinance gegen Schweizerfranken einzutauschen. Allfällige Restguthaben werden nach dem 30. November 2022 ersatzlos gelöscht und der Händler hat keinen Anspruch auf eine weitere Vergütung.

Die Rechte und Pflichten zwischen der Herausgeberin PostFinance und den Händlern werden in separaten Teilnahmebedingungen der PostFinance geregelt.

Mit dem Akzeptieren der AGBs für Händler erklärt sich der Händler mit dem Inhalt der vorliegenden AGBs einverstanden.

3. Leistungen von Swisscom

Swisscom betreibt die SCC App und den in der App integrierten SCC-Marktplatz.

Swisscom stellt den Händlern eine Web-Benutzeroberfläche (nachfolgend «Händler-GUI») zur Verfügung, wo sie ihre Produkte, Dienstleistungen, Spendemöglichkeiten oder Rabatte, sowie Informationen zu ihren Firmen erfassen können.

Die Händler erhalten im Händler-GUI Zugriff auf eine Liste der für sie relevanten Transaktionen, welche im SCC-Marktplatz erfolgt sind.

Swisscom und PostFinance entscheiden welche akkreditierten Anbieter ihre Produkte und Dienstleistungen im SCC-Marktplatz anbieten können. Grundsätzlich sollen nur nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Spendemöglichkeiten im SCC-Marktplatz aufgeschaltet werden.

Swisscom hat das Recht, die Nutzung der SCC-App und des Händler-GUIs nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn Gründe zu der Annahme führen, dass die Nutzung auf verbotene Weise erfolgt. Swisscom behält sich grundsätzlich das Recht vor, Händler den Zugang zum SCC-Marktplatz zu entziehen und die Firma und/oder ihre Angebote im SCC-Marktplatz zu löschen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Produkte dem Grundsatz der "ökologischen Nachhaltigkeit" nicht entsprechen oder der Reputation der SCC-App oder Swisscom schaden könnten.

Die Entschädigung für die vom Händler im SCC-Marktplatz zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen erfolgt ausschliesslich in Green Coins, welche dem Wallet des Händlers gutgeschrieben werden. Swisscom stellt dem Händler im Händler-GUI eine "Redeem-Funktion" zur Verfügung, die es dem Händler erlaubt, Green Coins beim Herausgeber (PostFinance AG) zurückzutauschen. Green Coins können ab einem Mindestbestand von 20 Coins eingetauscht werden. Das maximale Guthaben pro Händler darf nicht mehr als 25'000 Green Coins betragen. Es dürfen nicht mehr als 5'000 Green Coins pro Monat und insgesamt 25'000 Green Coins pro Kalenderjahr während der Pilotphase Company Challenge und Vertragspartei übertragen werden.

4. Mitwirkungspflichten des Händlers

Voraussetzung für die Möglichkeit der Händler ihre Firma sowie ihre Produkte und Dienstleistungen im SCC-Marktplatz anbieten zu können ist, dass die Händler die Beschreibung der eigenen Firma und der angebotenen Produkte im dafür vorgesehenen und von Swisscom zur Verfügung gestellten Händler-GUI selbst erfassen. Die entsprechenden Daten müssen wahrheitsgetreu eingegeben werden. Die Händler verpflichten sich, dass sie nur "ökologisch nachhaltige" Produkte im Händler-GUI erfassen, d.h. Produkte, die sich mindestens in einem der folgenden Aspekte abheben von durchschnittlichen Produkten im gleichen Segment:

Wenn ein Händler nicht ausschliesslich ökologische Waren und Dienstleistungen anbietet und den SSC-Marktplatz missbraucht, z.B. um fossile Energien, Waffen oder pornografische Werke anzubieten oder anderweitig der Reputation von Swisscom Schaden zufügen könnte, darf er nicht an der Swiss Climate Challenge teilnehmen oder wird unverzüglich nach Bekanntwerden ausgeschlossen.

5. Kosten

Für den Betrieb der Swiss Climate Challenge erhebt Swisscom keine Gebühren beim Händler, zusätzlich zu den Entschädigungen, die im Rahmen der Teilnahmebedingungen von PostFinance aufgeführt sind.

6. Datenschutz

Swisscom verpflichtet sich gegenüber dem Händler zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bezüglich der im Händler-GUI erfassten Daten des Händlers und der angebotenen Produkte.

Folgende Daten werden bei unserem Entwicklungspartner Swisscom DevOps Center Rotterdam auf Servern in Deutschland gespeichert.

Swisscom gibt diese Daten keinen weiteren Dritten bekannt und löscht diese bzw. erteilt dem Swisscom DevOps Center Rotterdam den Auftrag zur Löschung, nachdem die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Händler aufgelöst wurde.

7. Haftung

Für Verletzungen der vorliegenden AGBs Händler durch den Händler und entsprechende Ansprüche seitens Dritter haftet der Händler. Bei allfälligen Ansprüchen gegenüber Swisscom, welche aus einer Verletzung der AGBs resultieren, stellt der Händler Swisscom von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Swisscom erbringt ihre Leistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Wenn Swisscom diese verletzt, haftet sie für Schäden, die aus der Nicht- oder Schlechterfüllung geschuldeter Leistungen entstehen, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Swisscom übernimmt keine Haftung falls die SCC-App oder der SCC-Marktplatz aufgrund von technischen Problemen beim Entwicklungspartner oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Dabei wird die Haftung von Swisscom für leichte Fahrlässigkeit auf CHF 25'000 beschränkt. Ausgeschlossen ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung von Swisscom für entgangenen Gewinn.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.