Teilnahmebedingungen Green Coin für Händler (Pilotphase Company Challenges 2022)

1.   Ausgangslage

Die Swiss Climate Challenge ist eine Initiative von Swisscom und Energie Schweiz in Kooperation mit PostFinance (nachfolgend «Swiss Climate Challenge» oder «SCC») zur Sensibilisierung und Motivation der Bevölkerung für eine klimafreundlichere Mobilität.

 

Die Swiss Climate Challenge-App (nachfolgend «SCC-App») trackt automatisch die Mobilität der Nutzer bezüglich Wahl der Verkehrsmittel, der zurückgelegten Distanzen und den damit verbundenen CO2-Emissionen. Dabei wird die Tracking-Technologie der Firma MotionTag GmbH eingesetzt.

 

PostFinance möchte mit dem Innovationsvorhaben «GreenCoin» zusammen mit der Swiss Climate Challenge ein grünes Wirtschaftsökosystem für die Schweiz schaffen. Die Nutzer der Swiss Climate Challenge (nachfolgend «SCC-Nutzer») erhalten dabei Informationen bezüglich ihrer Mobilität und werden mit einem Anreizmechanismus für ihre klimafreundliche Mobilität belohnt.

 

Als Belohnung erhalten die SCC-Nutzer einen kryptobasierten Vermögenswert (nachfolgend «Green Coin») für den Eintausch gegen ökologische Waren und Dienstleistungen oder für Spenden, welchen die SCC-Nutzer ausschliesslich im Webshop der SCC-App (nachfolgend «SCC-Webshop») einsetzen können.

 

Green Coins werden von PostFinance herausgegeben und können ausschliesslich im SCC-Webshop bei von PostFinance ausgewählten Händlern von akkreditierten Webshops oder für Spenden und Co2-Kompensationszahlungen bei von PostFinance ausgewählten akkreditieren Organisationen (nachfolgend «Händler») eingesetzt werden.  

 

2.   Geltungsbereich

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen Green Coin für Händler (nachfolgend «Teilnahmebedingungen») regeln die Rechte und Pflichten zwischen PostFinance, als Herausgeberin der Green Coins (nachfolgend «Issuer»), sowie dem Händler für den Einsatz von Green Coins als Tauschmittel im SCC-Webshop.

 

Nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen ist der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen sowie von Spenden über den SCC-Webshop. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten werden direkt zwischen der Swiss Climate Challenge als Betreiberin der SCC-App inkl. des SCC-Webshops, dem SCC-Nutzer und dem Händler geregelt.

 

Ebenfalls nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der SCC-App. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten sind in den Nutzungsbedingungen der SCC-App geregelt.

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Dauer der Pilotphase Company Challenges 2022 Phase vom 08. April 2022 – 31. Dezember 2022. Für die Company Challenge Phase werden in 2022 5 -10 Schweizer Unternehmen und Städte/Gemeinden ausgesucht, die mit ihren Mitarbeitenden resp. Bürgern mit der SCC-App eine oder mehrere Challenges durchführen werden. Die Nutzer der App sind somit Mitarbeitende der teilnehmenden Unternehmen oder Bürger der teilnehmenden Städte/Gemeinden.

 

PostFinance behält sich vor, die Pilotphase Company Challenges 2022 vorzeitig und ohne Angabe von Gründen zu beenden.

 

Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen erklärt sich der Händler mit dem Inhalt der vorliegenden Teilnahmebedingungeneinverstanden.

 

3.   Leistungen der PostFinance

Green Coins werden von PostFinance als Issuer herausgegeben. Diese können gegenüber dem Händler nur von einem beschränkten Benutzerkreis (Mitarbeitende der teilnehmenden Unternehmen oder Bürger der Städte/Gemeinden) ausschliesslich im SCC-Webshop als Tauschmittel gegen ökologische Waren und Dienstleistungen sowie für Spenden und Co2-Kompensationszahlungen eingesetzt werden.

 

Voraussetzung für die Nutzung von Green Coins ist ein auf der Blockchain-Technologie basierendes Abwicklungskonto (nachfolgend «Wallet») des Händlers, auf welchem jeweils die Transaktionsdaten und der Walletstand des Händlers gespeichert werden und ersichtlich sind. Die Abrechnung und Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt durch Übertragung der Green Coins auf das Wallet des Händlers.

 

PostFinance verpflichtet sich gegenüber dem Händler bei einem fixen Einlösungsanspruch (1 Green Coin = 1 CHF) zur Rücknahme der Green Coins und zur Auszahlung des entsprechenden Betrags in Schweizer Franken abzüglich der Umtauschgebühr gemäss Ziffer 5. Bei der Rücknahme der Green Coins durch PostFinance sind auch Teilbeträge (weniger als 1 Green Coin bzw. 1 CHF) als Auszahlung möglich.

 

Nach Beendigung der Pilotphase Company Challenges 2022 hat der Händler bis zum 30. November 2022 Zeit, die eingenommenen Green Coins bei PostFinance gegen CHF einzutauschen. Nach dem 30. November 2022 erlischt der Einlösungsanspruch des Händlers gegenüber PostFinance. Allfällige Restguthaben von Green Coins des Händlers werden ersatzlos gelöscht.

 

Händler können den SCC-Usern zusätzlich Rabattgutscheine für den Bezug von Waren und Dienstleitungen anbieten. Die Rabattgutscheine können von den SCC-Usern gegen Eintausch von Green Coins bezogen werden. Der Eintausch von Green Coins gegen Rabattgutscheine erfolgt über den SCC-Shop.

 

PostFinance hat das Recht, die Nutzung der Green Coins nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn Gründe zu der Annahme führen, dass die Nutzung auf verbotene Weise erfolgt. Bevor die Nutzung dauerhaft gesperrt wird, wird der Händler vorgängig kontaktiert und es wird ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte die Nutzung der Green Coins aufgrund einer verbotenen Nutzung dauerhaft gesperrt werden, ist eine erneute Registrierung für den Händler ausgeschlossen.

 

4.   Mitwirkungspflichten des Händlers

Voraussetzung für die Nutzung von Green Coins durch den Händler ist die Registration und das Login auf der Webapplikation für Green Coins (nachfolgend «Dashboard») sowie ein auf der Blockchain-Technologie basierendes Abwicklungskonto (nachfolgend «Wallet») des Händlers, auf welchem jeweils die Transaktionsdaten und der Walletstand des Händlers gespeichert werden und ersichtlich sind. Die Abrechnung und Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt durch Übertragung der Green Coins auf das Wallet des Händlers.

 

Für die Pilotphase des Company Challenge 2022 werden nur Händler zugelassen, welche bereits eine bestehende Kundenbeziehung zu PostFinance haben.

 

Zur weiteren Überprüfung der Zulassungsberechtigung durch PostFinance hat der Händler vorgängig die folgenden Angaben an PostFinance mitzuteilen:

 

·      Name des Geschäfts des Händlers

·      Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Händlers

·      Bei Spendenorganisation: allfällige ZEWO Zertifizierungen, sofern vorhanden, sind zu bestätigen

 

Der Händler erhält ein zeitlich beschränktes, nicht exklusives, unübertragbares Recht zur Nutzung von Green Coins für die Dauer der Company Challenge Phase.

 

Bei der Nutzung der Green Coins hält sich der Händler an die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und an geltendes Recht. Jede dieser Teilnahmebedingungen oder dem geltenden Recht widersprechende Nutzung ist verboten.

 

Für Verletzungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen durch den Händler und entsprechende Ansprüche seitens Dritter haftet der Händler. Bei allfälligen Ansprüchen gegenüber PostFinance, welche aus einer Verletzung der Teilnahmebedingungen resultieren, stellt der Händler PostFinance von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

5.   Kosten

Als Entschädigung für den Umtausch der Green Coins in CHF durch PostFinance bezahlt der Händler PostFinance je nach Produktkategorie eine Gebühr inklusiv der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, berechnet auf der durch die SCC-Nutzer im SCC-Webshop mit Green Coins bezogenen Waren und Dienstleistungen oder getätigten Spenden und Co2-Kompensationszahlungen. Die durch den Händler zu bezahlenden Gebühren werden je nach Kategorie wie folgt festgelegt:

 

-      Kategorie Produkte und Dienstleistungen: 10% inklusiv der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer bei allen Produkten und Dienstleistungen

-      Kategorie Spenden und Co2-Kompensationszahlungen: 5% inklusiv der allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer bei Spenden und Co2-Kompensationszahlungen

-      Kategorie Rabatte: Der Verkaufspreis für Rabattgutscheine in Green Coins geht ohne Abzug einer Umtauschgebühr zu 100% direkt an PostFinance

 

6.   Datenschutz

Bei der Nutzung der Green Coins durch den Händler bearbeitet PostFinance die für die Leistungserbringung durch PostFinance erforderlichen Personendaten. Dabei hält sich PostFinance an die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes.

 

Durch die Nutzung der Green Coins erklärt sich der Händler mit der Erfassung seiner Personendaten (insbesondere Name des Geschäfts des Händlers, Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Händlers) und mit der Bearbeitung seiner Transaktionsdaten der Green Coins durch PostFinance einverstanden.

 

Soweit für die Leistungserbringung durch PostFinance erforderlich, darf PostFinance die Personen- und Transaktionsdaten auch an Dritte, insbesondere an die Beteiligten von Swiss Climate Challenge weitergeben.

 

Nicht Gegenstand der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist die Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung der SCC-App. Die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind in der "Datenschutzerklärung für die Nutzung der App der Swiss Climate Challenge" geregelt.

 

7.   Haftung

PostFinance erbring ihre Leistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Wenn PostFinance diese verletzt, haftet sie für Schäden, die aus der Nicht- oder Schlechterfüllung geschuldeter Leistungen entstehen, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Dabei wird die Haftung von PostFinance für leichte Fahrlässigkeit auf CHF 25'000 beschränkt. Ausgeschlossen ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung von PostFinance für entgangenen Gewinn.

 

8.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.